Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Hochschulpolitik

Fachschaft? Fachschaftsabteilung? Fachschaftsrat?
Wenn du dich schon mal gefragt hast, was eigentlich hinter diesen Begriffen steckt und warum es an der Uni wahlen gibt, kannst du dich auf dieser Seite informieren.

 

Fachschaft

Wird im Unialltag der Begriff "Fachschaft" verwendet, so meint das die Fachschaftsabteilungen. Diese sind Teil des Fachschaftsrates und vertreten, nach Fächern aufgeteilt, alle Studierenden eines Fachbereiches. Unsere "Fachschaft" heißt: Fachschaftsabteilung für erziehungswissenschaftliche Studiengänge.

Fachschaftsrat (FSR)

Der Fachschaftsrat ist ein Zusammenschluss aller Abteilungen eines Fachbereiches. Einmal im Jahr dürfen alle Studierenden des Fachbereiches die Mitglieder des Fachschaftsrates wählen. Dieser sorgt für eine Vernetzung aller Fachschaftsabteilungen, verwaltet die Gelder und sorgt für eine gute Kooperation im Fachbereich.

Fachschaftsrätekonferenz (FRSK)

Die Fachschaftsrätekonferenz ist ein Gemeinschaftsgremium aller Fachschaftsräte der Bergischen Universität Wuppertal. Sie setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der acht Fachschaftsräte und vertritt so fachbereichsübergreifend alle Studierenden.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA vertritt die Studierenden gegenüber der Hochschule, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit. Er arbeitet aufgeteilt in verschieden Referate, wie Soziales, Info, Hochschulpolitik usw.

Studierendenparlament (Stupa)

Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Es hat in der Regel 21 Mitglieder, tagt vierwöchentlich und ist beispielsweise für die Kontrolle des AStAs zuständig.

Jetzt zur Entscheidungshierachie, Gremienhierachie und deren Aufgaben und Tätigkeiten:

Der Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht aus sechs Mitgliedern und wird alle fünf Jahre neu konstituiert. Er ist das höchste Gremium an der Universität.

Die sechs Mitglieder des Hochschulrats, die für fünf Jahre berufen werden, haben weit reichende Befugnisse: Der Rat besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule und ihm obliegt die Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte operative Geschäft. Schließlich nimmt er Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung.

Der Rat wählt die Mitglieder der Hochschulleitung, muss dem Hochschulentwicklungsplan und dem Wirtschaftsplan zustimmen, nimmt Stellung zu Rechenschafts- und Evaluationsberichten sowie Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums.

Wie ihr gelesen habt, ist der Hochschulrat quasi die entscheidungsmächtigste Einrichtung an der Universität. Hier soll auf den Begriff der "unternehmerischen Hochschultätigkeit" hingewiesen werden, der so nicht im Geiste einer Universität jemals gedacht war. Es bedeutet im Klartext, wirtschaftet ein Lehrstuhl nicht ausreichend im Sinne des Hochschulrates, dann kann dieser abgeschafft werden. Dem Hochschulrat untergeordnet ist die Hochschulleitung, die besteht aus dem Rektor, dem Kanzler und den drei Prorektoren.

Der Rektor

Unser Rektor, derzeit Prof. Dr. Lambert T. Koch, kümmert sich neben seiner repräsentativen Tätigkeit, auch um die Ausrichtung der Lehre und Forschung der Universität Wuppertal im Rahmen des Hochschulfreihheitsgesetzes und des Hochschulrates.

Der Kanzler

Unser Kanzler heißt Dr. Roland Kischkel. Den Kanzler bezeichnet man als die "2. Hand" des Rektors.

Die Prorektoren I, II, III und IV

Prorektor I ist verantwortlich für das Studium und die Lehre. Prorektor II organisiert den Bereich Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung.Prorektorin III sorgt sich um Finanzen, Planung und Information. Prorektorin IV kümmert sich um Internationales und Diversität.

Der Senat

Der Senat ist besteht aus ProfessorenInnen, akademischen und nicht akademischen MitarbeiterInnen und Studierenden. Dieses Gremium befasst sich mit vielen Aufgaben, segnet u.a. die Entscheidungen des Hochschulrates und ggf. der Hochschulleitung ab. In Abhängigkeit von der Entwicklung im Hochschulrat und in der Hochschulleitung organisiert das Dekanat ihren Fachbereich.

Das Dekanat

Es besteht aus der Dekanin, z.Z. Prof. Dr. Gertrud Oelerich, dem Prodekan Prof. Dr. Ralph Radach und dem Studiendekan Herrn Prof. Dr. Thomas Heinze. Er verwaltet das Finanz- und Personalwesen der Fakultät, unterschreibt Habilitations- und Promotionsurkunden und ist Ansprechpartner bei Schwierigkeiten im Studium. Es ist das Gremium mit den höchsten Entscheidungsbefugnissen einer jeden Fakultät.

Der Fakultätsrat

Dieses höchste Gremium der Fakultät wird ebenso durch ProfessorInnen, akademische und nicht-akademische MitarbeiterInnen und Studierende vertreten. Dieser wird alle zwei Jahre neu gewählt. Interessant ist die Macht der Personalentscheidung in diesem Gremium. Sollte die Hochschulleitung keine Einwände haben, so kann dieser alleine über die Personalentwicklung entscheiden.

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